Beihilfe und PKV: Anteilige Erstattung der Pflegebox

Beamte und Beihilfeberechtigte erhalten die Pflegebox anteilig über Beihilfe und PKV.
Beihilfe und PKV: Wie die Pflegebox anteilig erstattet wird
Beihilfeberechtigte – etwa Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und viele Versorgungsempfänger – sind bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch doppelt abgesichert: Ein Teil der Kosten übernimmt die Beihilfe, den Rest die private (Rest-)Pflegeversicherung. In der Summe ist so ebenfalls eine vollständige Erstattung der Pflegebox möglich. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die beiden Kostenträger die Erstattung teilen, welche Nachweise nötig sind und wie Sie den Aufwand gering halten.
Zwei Kostenträger, ein Anspruch
Beihilfeberechtigte versichern nur den Teil ihrer Pflegekosten privat, den die Beihilfe nicht abdeckt. Bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bedeutet das: Der Anspruch besteht – wie bei allen Privatversicherten – dem Grunde nach, denn die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen zur gesetzlichen bieten (§ 23 in Verbindung mit § 110 SGB XI). Erstattet wird der monatliche Rahmen von bis zu 42 Euro allerdings aus zwei Töpfen: der Beihilfe und der privaten Rest-Pflegeversicherung.
Ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind, hängt – wie bei allen Privatversicherten – von einem anerkannten Pflegegrad ab. Die Grundlagen dazu klärt der Beitrag Haben Privatversicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel?.
Wie sich die Anteile aufteilen
Die Beihilfe erstattet ihren jeweiligen Bemessungssatz. Dieser richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen: Aktive Beamtinnen und Beamte haben häufig einen Satz von 50 Prozent, der sich mit mehreren Kindern erhöhen kann; Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige liegen oft bei 70 Prozent. Den verbleibenden Anteil übernimmt die private Rest-Pflegeversicherung.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Liegt der Beihilfebemessungssatz bei 50 Prozent, trägt die Beihilfe die Hälfte des erstattungsfähigen Betrags und die private Pflegeversicherung die andere Hälfte. Bei 70 Prozent Beihilfe verschiebt sich das Verhältnis entsprechend. Die konkreten Sätze und Grenzen ergeben sich aus den Beihilfevorschriften des Bundes (BBhV) beziehungsweise des jeweiligen Landes – deshalb gilt neben dem Tarifvorbehalt auch ein Beihilfevorbehalt.
Welche Nachweise nötig sind
Für die Erstattung brauchen beide Stellen einen Nachweis über die bezogenen Pflegehilfsmittel – in der Regel eine Rechnung oder einen entsprechenden Beleg. Beihilfeberechtigte reichen diesen sowohl bei ihrer Beihilfestelle als auch bei der privaten Pflegeversicherung ein, jeweils für den passenden Anteil. Das ist der klassische Weg der Kostenerstattung.
Damit dieser doppelte Papierweg entfällt, gibt es die Abtretungserklärung: Mit ihr rechnet der Pflegebox-Anbieter die Anteile direkt mit Beihilfe und Versicherung ab. Wie die Abrechnung über die Beihilfe im Detail abläuft, beschreibt der Beitrag Pflegebox über Beihilfe abrechnen. Speziell für Beamtinnen und Beamte lohnt außerdem der Blick in den Ratgeber Beihilfe für Pflegehilfsmittel bei Beamten.
So bleibt der Aufwand gering
Der Reiz für Beihilfeberechtigte liegt darin, dass die Box bei voller Deckung nichts kostet und der Verwaltungsaufwand minimal bleibt. Zwei Punkte helfen dabei: Erstens die Abtretungserklärung, die die getrennte Einreichung bei zwei Stellen überflüssig macht. Zweitens die regelmäßige monatliche Lieferung, die sicherstellt, dass der Anspruch von bis zu 42 Euro nicht ungenutzt verfällt. Ob am Ende ein Eigenanteil bleibt, hängt von Beihilfesatz und Tarif ab; bei voller Deckung im monatlichen Rahmen zahlen Sie nichts.
Häufige Fragen
Bekommen Beihilfeberechtigte die Pflegebox erstattet?
Ja. Die Kosten teilen sich Beihilfe und private Rest-Pflegeversicherung. Zusammen ist eine vollständige Erstattung bis zum monatlichen Rahmen von 42 Euro möglich – abhängig von Beihilfesatz und Tarif (Beihilfe- und Tarifvorbehalt).
Wie hoch ist der Beihilfeanteil?
Er entspricht dem persönlichen Bemessungssatz, häufig 50 oder 70 Prozent. Die genaue Höhe richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder Ihres Landes und Ihren persönlichen Verhältnissen.
Muss ich bei zwei Stellen einreichen?
Auf dem klassischen Weg ja – bei Beihilfestelle und privater Pflegeversicherung. Mit einer Abtretungserklärung übernimmt der Anbieter die Abrechnung mit beiden Stellen, und die getrennte Einreichung entfällt.
Zahle ich als Beihilfeberechtigter einen Eigenanteil?
In der Regel nicht, solange Beihilfe und Rest-Pflegeversicherung zusammen den erstattungsfähigen Rahmen abdecken und die Box im monatlichen Budget bleibt.
Quelle
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und monatlicher Betrag von 42 Euro: § 40 Abs. 2 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Gleichwertigkeit der Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung: § 23 in Verbindung mit § 110 SGB XI. Die Höhe des Beihilfeanteils richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BBhV) beziehungsweise der Länder; die private Erstattung nach dem individuellen Tarif (Beihilfe- und Tarifvorbehalt).
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Schlagwörter: Beihilfe · Pflegebox Erstattung · Bemessungssatz · private Pflegeversicherung · Pflegehilfsmittel · Beihilfevorbehalt
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