Habe ich als Privatversicherte/r überhaupt Anspruch?
In der Regel ja: Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen zur sozialen Pflegeversicherung bieten, daher besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch grundsätzlich auch für die PKV — ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
Was unterschreibe ich — und warum?
Sie unterschreiben einmalig zwei Dokumente: die Abtretungserklärung und das SEPA-Mandat. Mit der Abtretungserklärung dürfen wir die Erstattung direkt mit Ihrer privaten Pflegeversicherung (und ggf. der Beihilfe) abwickeln, das SEPA-Mandat gehört zur Abwicklung Ihrer monatlichen Pflegebox. Beides ist einmalig und jederzeit widerrufbar — Ihr Eigenanteil bleibt 0 €.
Was kostet mich das?
Bei den meisten Tarifen 0 € Eigenanteil: Die monatliche Pauschale von i. d. R. bis zu 42 € deckt die Box. Liegt Ihr Tarif darunter, sprechen wir das transparent mit Ihnen ab — niemals versteckte Kosten.
Wie läuft das mit der Beihilfe?
Bei Beihilfeberechtigten läuft die Erstattung anteilig über Beihilfe und private Pflegeversicherung — z. B. 50 % / 50 %. Wir koordinieren beide Stellen für Sie.
Welche Pflegehilfsmittel sind in der Box enthalten?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — typischerweise Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz sowie Bettschutzeinlagen. Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Kann ich den Inhalt der Box individuell anpassen?
Ja. Sie stellen die Box nach Ihrem tatsächlichen Bedarf zusammen und können die Auswahl jederzeit ändern — so erhalten Sie nur, was Sie wirklich benötigen.
Wie schnell erhalte ich meine erste Pflegebox?
Sobald Ihr Anspruch bestätigt und die Unterlagen unterschrieben sind, versenden wir die erste Box in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Wie oft wird geliefert?
Ihre Pflegebox kommt monatlich automatisch nach Hause — Sie müssen nicht jeden Monat neu bestellen.
Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad oder Bedarf ändert?
Melden Sie sich einfach bei uns — wir passen die Zusammenstellung und die Abwicklung an. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
Gilt das Angebot auch im Pflegeheim?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für die häusliche Pflege — auch wenn Angehörige pflegen. Bei vollstationärer Pflege im Heim sind die Hilfsmittel in der Regel über die Einrichtung abgedeckt.
Welche Daten benötigen Sie von mir?
Für Antrag und Abwicklung benötigen wir Ihre Kontakt- und Versicherungsdaten sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Mandat. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Antrags- und Erstattungsabwicklung (DSGVO).
Kann ich jederzeit kündigen?
Ja. Es gibt keine Vertragsbindung. Sie können Ihre Pflegebox jederzeit anpassen, pausieren oder kündigen.
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich die Box?
Der Anspruch besteht in der Regel bereits ab Pflegegrad 1 — vorausgesetzt, die Pflege findet zu Hause statt (auch durch Angehörige).