Pflegebox mit Beihilfe abrechnen: der Ablauf für Beihilfeberechtigte

Bei Beihilfeberechtigten teilen sich Beihilfe und PKV die Kosten der Pflegehilfsmittel. So läuft die Abrechnung Schritt für Schritt, mit allen nötigen Belegen.
Wer privat pflegeversichert und beihilfeberechtigt ist, hat bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch eine Besonderheit: Die Kosten teilen sich in der Regel zwischen der Beihilfestelle und der privaten Pflegeversicherung auf. Das klingt komplizierter, als es ist. Wenn Sie den Ablauf einmal verstanden haben, ist die Abrechnung eine Sache von wenigen Handgriffen im Monat. In diesem Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Abrechnung der Pflegebox mit der Beihilfe und der PKV, erklären die typische Aufteilung der Anteile und sagen Ihnen offen, worauf Sie bei Ihrem Tarif achten sollten.
Warum sich die Erstattung bei Beihilfe aufteilt
Beihilfeberechtigte, etwa Beamtinnen und Beamte, Richter oder Versorgungsempfänger, sind meist zu einem bestimmten Prozentsatz beihilfeberechtigt. Diesen Anteil trägt die Beihilfestelle Ihres Dienstherrn. Den verbleibenden Teil deckt Ihre private Pflegepflichtversicherung ab, die Sie ergänzend zur Beihilfe abgeschlossen haben.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion oder Einmalwaschlappen, gilt bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Versorgung ein monatlicher Anspruch. Wie hoch Ihr Anteil genau ausfällt und in welcher Höhe erstattet wird, hängt von Ihrem persönlichen Beihilfesatz und den Bedingungen Ihres Pflegeversicherungstarifs ab. Eine pauschale Zusage über die volle Kostenübernahme können wir deshalb nicht machen. Den grundsätzlichen Rahmen erklären wir im Ratgeber zu Beihilfe und Pflegehilfsmitteln für Beamte, die anteilige Logik im Beitrag zu Beihilfe und PKV.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie abrechnen, sollten drei Dinge geklärt sein. Erstens braucht die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad, mindestens Pflegegrad 1. Zweitens muss die Pflege zu Hause stattfinden, denn der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für die häusliche Versorgung. Drittens sollten Sie wissen, wie hoch Ihr Beihilfebemessungssatz ist und welche Pflegeversicherung den Restanteil trägt. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Beihilfebescheid und in Ihren Versicherungsunterlagen.
Was genau zu den erstattungsfähigen Produkten gehört, lesen Sie im Überblick Was ist in der privaten Pflegebox.
Schritt 2: Die Pflegebox beziehen
Am unkompliziertesten erhalten Sie die Verbrauchsmaterialien über eine monatliche Pflegebox, die auf privat Versicherte und Beihilfeberechtigte zugeschnitten ist. Sie stellen einmal Ihren Bedarf zusammen, danach kommt die Lieferung regelmäßig nach Hause. So müssen Sie nicht bei jeder Packung Handschuhe an die Abrechnung denken, sondern haben einen festen monatlichen Rhythmus. Wie das Angebot für Privatversicherte aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zur privatpflegebox.de.
Schritt 3: Rechnung und Nachweise sammeln
Anders als gesetzlich Versicherte, bei denen der Anbieter oft direkt mit der Pflegekasse abrechnet, gehen privat Versicherte in der Regel in Vorleistung und reichen die Belege anschließend ein. Sammeln Sie dafür monatlich:
- die Rechnung über die gelieferten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
- den Nachweis über den anerkannten Pflegegrad,
- und, falls gefordert, eine kurze Bestätigung der häuslichen Versorgung.
Bewahren Sie die Unterlagen geordnet auf, zum Beispiel in einem Monatsordner. Das erspart Ihnen späteres Suchen, wenn Beihilfe oder PKV eine Nachfrage haben.
Schritt 4: Bei der Beihilfe einreichen
Reichen Sie die Rechnung zunächst bei Ihrer Beihilfestelle ein, meist über das übliche Beihilfeantragsformular oder das Online-Portal Ihres Dienstherrn. Die Beihilfe erstattet ihren Anteil entsprechend Ihrem Bemessungssatz. Achten Sie darauf, die Frist Ihrer Beihilfestelle für die Einreichung einzuhalten, sie beträgt je nach Bundesland und Dienstherr oft ein Jahr ab Rechnungsdatum.
Schritt 5: Bei der privaten Pflegeversicherung einreichen
Den verbleibenden Anteil reichen Sie bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein. Viele Versicherer akzeptieren dieselbe Rechnung, oft ergänzt um den Beihilfebescheid, aus dem hervorgeht, welchen Teil die Beihilfe bereits übernommen hat. Ob und in welcher Höhe Ihre PKV erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach, bevor Sie größere Mengen beziehen.
Eine Alternative zur klassischen Kostenerstattung ist in manchen Fällen die Abtretung. Dabei tritt die versicherte Person ihren Erstattungsanspruch an den Anbieter ab, der dann direkt mit der Versicherung abrechnet. Wie das funktioniert und wann es sinnvoll ist, erklären wir im Ratgeber zur Abtretungserklärung bei der PKV.
Worauf Sie bei Ihrem Tarif achten sollten
Der wichtigste Punkt vorab: Beihilfe und PKV erstatten im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen, nicht automatisch jeden Betrag. Ihr Beihilfesatz, etwaige Selbstbehalte und die Regelungen Ihres Pflegeversicherungstarifs bestimmen, was am Ende bei Ihnen ankommt. Klären Sie diese Punkte am besten einmal grundsätzlich, dann läuft die monatliche Abrechnung danach reibungslos. Wenn Sie unsicher sind, welche Belege genau verlangt werden, hilft ein kurzer Anruf bei Beihilfestelle und Versicherer mehr als jede allgemeine Faustregel.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei Beihilfeberechtigten die Pflegehilfsmittel? In der Regel teilen sich Beihilfestelle und private Pflegeversicherung die Kosten. Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil entsprechend Ihrem Bemessungssatz, den Rest die PKV nach Ihrem Tarif.
Muss ich in Vorleistung gehen? Meist ja. Privat Versicherte bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen die Belege bei Beihilfe und PKV zur Erstattung ein. In manchen Fällen ist auch eine Abtretung möglich.
Welche Unterlagen brauche ich? Üblich sind die Rechnung über die Pflegehilfsmittel, der Nachweis des Pflegegrads und, falls gefordert, eine Bestätigung der häuslichen Versorgung. Für die PKV zusätzlich oft der Beihilfebescheid.
Bekomme ich alles erstattet? Das hängt von Ihrem Beihilfesatz und Ihrem Versicherungstarif ab. Eine pauschale Zusage über die volle Erstattung gibt es nicht, prüfen Sie Ihre individuellen Bedingungen.
Ihre Pflegebox für Privatversicherte
Sie möchten die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bequem monatlich nach Hause geliefert bekommen und die Abrechnung mit Beihilfe und PKV so einfach wie möglich halten? Informieren Sie sich über das Angebot für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte: Zur privatepflegebox.de.
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